Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
analysieren wir die Planung von Baumaßnahmen auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken und erarbeiten schon während der Planungsphase ein Arbeitsschutzkonzept für die Baustelle:
• Abgrenzung des Aufgabenbereichs im Vorfeld in Abhängigkeit der Anforderungen aus der BaustellV und
den RAB - Richtlinien
• Nicht nur während der Planungsphase: Gefährdungsbeurteilung von auftretenden Gefährdungen.
• Erkennen von Gefährdungen innerhalb bautechnischer Abläufe, sowie Erfassung von Gefährdungen mit
Gewerke übergreifendem Charakter.
• Abstimmung zwischen allen am Bau Beteiligten, mittels SiGe-Plan, Erstellung von Organigrammen und
Festlegung von Zuständigkeiten.
• Koordination mittels protokollierten Begehungen während der Bauphase.
Wir erstellen Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne
um eine höhere Sicherheit, sowie Kosten- und Zeitersparnis zu ermöglichen. Wir tragen dazu bei, Unfälle mit Personen- und/oder Sachschäden zu vermeiden und fördern somit den reibungslosen Bauablauf.
Hierdurch wird zugleich die Sicherheit und der Gesundheitsschutz aller am Bau Beschäftigten deutlich erhöht, und das betriebs- und volkswirtschaftliche Risiko, welches durch Arbeitsunfälle für unsere Bauherren entstehen könnte, deutlich minimiert. Ein wichtiger Vorteil für unsere Bauherren liegt in der Erstellung einer umfassenden „Unterlage für spätere Arbeiten“, welche sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten auch nach der Projektfertigstellung (z. B. Wartungs-, Inspektions- oder Instandsetzungsarbeiten) ermöglicht und die langfristige wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der Anlage begünstigt.
Zudem entlasten wir Sie als SiGeKo durch regelmäßige Sicherheitsbegehungen, bei welchen wir für Sie die Prüfung auf Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen übernehmen.
Viele unserer Mitarbeiter haben sich neben ihrer Ingenieursausbildung auch als SiGeKo oder als Fachkraft für Arbeitssicherheit qualifiziert.
Die Einzelheiten der SiGeKo-Leistungen werden in der Baustellenverordnung und durch die „Regeln für den Arbeitsschutz auf Baustellen“ (RAB) geregelt.